Als externer Dienstleister bieten wir Ihnen die Möglichkeit, als neutrale Meldestelle für Ihr Unternehmen die Erfordernisse der EU Whistelblower Richtlinie umzusetzen. Vergleichbar mit der
Funktion eines Ombudsmann/frau, können Mitarbeiter:innen, Kunden:innen und Lieferant:innen Missstände entsprechend der Vorgaben zum Hinweisgeberschutz vertraulich bei uns melden.
Wir sind Ihr Kooperationspartner zur Lösung von möglichen betrieblichen Missständen.
Die wesentlichen Aufgaben einer externen Meldestelle sind:
- Bereitstellung eines sicheren Meldesystems für Hinweisgeber (entsprechend der gesetzlichen
EU-Whistelblower Richtlinie. (ext. Softwarelösung)
- Empfang von Hinweisen und erste Prüfung.
- Information über eingegangene Hinweise und das vorläufige Prüfergebnis.
- Anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
- Gemeinsame Klärung des Sachverhalts und das weitere Vorgehen. Ggf. ergänzende Kooperation mit einer
Anwaltskanzlei.
Bzgl. eines konkreten Angebots nehmen Sie Kontakt auf!